Baumeister Zerlegebetrieb für Sauenfleisch
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma
BAUMEISTER GmbH EG – Zerlegebetrieb
Alter Weg 40
48683 Ahaus-Alstätte
Deutschland
Tel. +49 2567 10 96
Fax +49 2567 33 96
E-Mail info@baumeister-zerlegebetrieb.de
I. Geltungsbereich, Informationen, Allgemeines
- Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten zwischen uns und unseren Kunden ausschließlich.
Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind
Verbraucher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
Unternehmer als auch juristische Personen des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
Ein Vertragsschluss mit Verbraucher, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, findet nicht statt.
a) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft (z.B. Aktiengesellschaft, GmbH), die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
b) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist entsprechend § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, dass weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann
2. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, so gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder aus sie hinweisen müssten.
3. Ist der Kunde Unternehmer: In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht durch uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
4. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gelten die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
- Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
- Bei Unternehmergeschäften finden handelsrechtliche Vorschriften Anwendung.
II. Vertragsschluss, Kostenanschlag, Zahlung, Qualitätsbeschreibung, Abtretungsverbot
1. Auf Anfrage des Kunden bei uns, vereinbaren wir, wenn erforderlich, mit dem Kunden einen Termin -auch vor Ort – zur Planung des individuellen Auftrages. Damit ist noch kein Vertrag zustande gekommen.
2. Ein durch uns erstellter Kostenanschlag ist freibleibend. Eine erfolgende Bestellung des Kunden stellt ein Angebot dar, welches wir innerhalb von 14 Tage ab Zugang annehmen können. Ein Vertrag kommt, soweit es keine besondere Vereinbarung gab, mit dem Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.
4. Sofern der suggerierte und in dem Kostenanschlag dargelegte Auftrag durch den Kunden nicht erteilt wird, steht es uns frei, eine angemessene und ortsübliche Gebühr für die Erstellung des Kostenanschlags zu erheben. Diese Gebühr wird jedoch vor der Erstellung des Kostenanschlags mit dem Kunden abgestimmt.
5. Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne jeden Abzug fällig. Zahlungsverzug tritt spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Die rechtzeitige Zahlung ist nur dann gegeben, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf einem unserer Geschäftskonten zu dessen endgültiger freier Verfügung eingegangen ist.
6. Ab Verzug wird die offene Forderung bei Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Sofern es sich bei den Kunden um einen Unternehmer handelt, wird die offene Forderung mit 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz verzinst. Wird ein höherer Zinssatz durch Inanspruchnahme von Bankkrediten etc. nachgewiesen, sind wir jedoch berechtigt, den höheren Zinssatz geltend zu machen.
7. Wie sind berechtigt, bis zu 10 % mehr oder weniger als vereinbart zu liefern. Die Lieferung einer Menge von bis zu 10% mehr oder weniger als vereinbart stellt eine sachmangelfreie Erfüllung dar.
8. Die Qualität der Ware richtet sich nach Handelsbrauch, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt ist. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere Produktbeschreibung. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung Dritter stellen neben der Produktbeschreibung keine Beschaffenheitsangabe der Kaufsache dar.
9. Das im Werk ermittelte Ausgangsgewicht ist maßgebend. Es wird unter Gewichtskontrolle festgestellt. Während des Transports entstehende übliche Gewichtsverluste gehen zu Lasten des Kunden. Darüberhinausgehende Gewichtsdifferenzen müssen sofort bei Übernahme der Ware schriftlich gerügt werden und sind auf dem Frachtbrief oder dem Lieferschein bei Ablieferung aufzuführen und zu quittieren.
10. Die bestellte Ware wird grundsätzlich ohne gesonderte Schutzvorrichtungen ausgeliefert. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit, derartige Schutzvorrichtungen gesondert auf seine Kosten bei uns zu bestellen.
11. Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis – einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt -, gefährdet wird. Wir unterhalten für Forderungen gegen Kunden eine Warenkreditversicherung. Als Umstand, der die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet ist, gelten insbesondere – die Aufhebung des Versicherungsschutzes durch den Versicherer, – die Beschränkung des Versicherungsschutzes, insbesondere aufgrund Einstellung der Geschäftsbeziehung aus Bonitätsgründen, nachträglich vereinbarter Wechselprolongationen, Nichteinlösung von Schecks oder Wechseln sowie Rücklastschriften mangels Deckung, Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens bzw. Klageerhebung sowie Einschaltung eines Inkassoinstitutes oder Rechtsanwaltes zur Forderungsbeitreibung, Eintritt des Versicherungsfalls aufgrund Zahlungsunfähigkeit des Kunden.
12. Vertragliche Ansprüche gegen uns sind ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht übertragbar, soweit nicht die Regelung des § 354 a HGB greift.
III. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn seine Forderungen rechtskräftig festgestellt wurden, wir diese anerkannt haben oder die Forderungen unstreitig sind. Als Kunde ist der Unternehmer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
IV. Lieferung, Lieferfristen, Gefahrübergang, Preisbeschreibung
1. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich ab unseren Lagerstätten. Eine gewünschte Lieferung erfolgt grundsätzlich auf der Grundlage EXW (INCOTERMS 2020) am vereinbarten Lieferort auf Gefahr des Kunden, soweit nicht individuell schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder innerhalb dieser Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen.
2. Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
4. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich bei Lieferung innerhalb Deutschlands zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen zusätzlich zuzüglich Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Sofern bei
Warenlieferungen in das EU-Ausland die Transportverantwortlichkeit beim Kunden liegt, verpflichtet sich dieser, uns die nach den geltenden deutschen Rechtsvorschriften erforderlichen Nachweise (z. B. Gelangensbestätigung, Weiße Spediteurbescheinigung oder CMR-Frachtbriefe) unverzüglich, vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt zur Verfügung zu stellen. Sofern der Kunde dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, behalten wir uns vor, dem Kunden deutsche Umsatzsteuer in Höhe des jeweils anzuwendenden Steuersatzes auf den Rechnungsbetrag nachzuberechnen. Entsprechendes gilt für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen, auf die deutsches Recht keine Anwendung findet, soweit die lokalen Rechtsvorschriften entsprechende Nachweise fordern, sowie für Lieferungen ins Drittland, bei denen der Kunde für die Ausfuhranmeldung verantwortlich ist.
5. Der jeweilige Kunde ist verpflichtet, unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn Umstände eintreten oder ihm erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarten Termine und Fristen nicht eingehalten werden können.
6. Sollte sich die Lieferung oder Leistung um mehr als vier Monate ab Vertragsschluss verschieben und sollten sich die Kosten für Löhne, Material, Verpackungsmaterial, Fracht, Steuern oder Abgaben zwischenzeitlich erhöht haben, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluss der vorgenannten Kostenfaktoren angepasst werden. Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung oder Leistung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts). Ändert sich der Preis demnach um mehr als 5 % gegenüber dem vertraglich vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, soweit wir an einem Preiserhöhungsverlangen trotz Ankündigung der Rücktrittsabsicht des Kunden festhalten.
7. Wird die Ware durch den Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgenommen, sind wir berechtigt, eine angemessene Abnahmefrist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und einen entstandenen Schaden geltend zu machen.
8. Der Kunde ist nach Überschreitung des Liefertermins angehalten, uns schriftlich unter Fristsetzung aufzufordern, unsere Leistung zu bewirken. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Kunde berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
9. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Kunden über. Beim Versendungskauf geht – sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt – die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bereits mit Auslieferung der Ware an die zur Ausführung der Versendung bestimmten Person (z.B. Spediteur) über.
10. Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages können wir 25 % des Bestellpreises ohne Abzüge fordern, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in Höhe der Pauschale entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren, nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.
V. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Corona, Pandemien, berechtigen uns, die Lieferung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare, unvermeidbare Umstände, z.B. unverschuldete Betriebsstörungen, oder Transportverzögerungen oder -unterbrechungen, unverschuldeter Rohstoff- oder Energiemangel, gleich, die uns die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Dies gilt auch, wenn die vorgenannten Behinderungen während eines Verzuges oder bei einem Unterlieferanten eintreten.
Wir haften bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit unsererseits oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei einer leicht fahrlässig verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Rügepflicht
1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich bei Anlieferung am vereinbarten Bestimmungsort, im Falle der Selbstabholung bei ihrer Übernahme sofort auf seine Kosten auf Stückzahl, Gewicht, Temperatur und Verpackung zu untersuchen und Beanstandungen hierzu auf dem Lieferschein oder Frachtbrief oder Empfangsquittung/Auslagerungsnote des Kühlhauses zu vermerken, und mindestens stichprobenweise eine repräsentative Qualitätskontrolle vorzunehmen, um die Ware nach äußerer Beschaffenheit, Geruch und Geschmack zu prüfen, wobei gefrorene Ware stichprobenartig aufzutauen ist.
2. Die Rüge hat bei offensichtlichem Mangel oder bei der Untersuchung gemäß VI. Ziffer 1 sichtbaren Mangel, bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Anlieferung /Abholung der Ware am vereinbarten Bestimmungsort bzw. Übernahme erfolgt.
3. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, hat die Rüge bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen, längstens aber binnen zwei Wochen nach Anlieferung der Ware bzw. deren Abholung/Übernahme.
4. Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen schriftlich, telegraphisch, fernschriftlich oder per Telefax detailliert zugehen. Eine fernmündliche Mängelrüge reicht nicht aus.
5. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Nachweis einer lückenlosen Kühlkette vorzulegen.
6. Eine Reklamation ist ausgeschlossen, sobald der Kunde die gelieferte Ware vermischt, weiterversendet, weiterverkauft oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen hat.
7. Nicht form- und fristgerecht gerügte Ware gilt als genehmigt und abgenommen.
VII. Rechte bei Verzug und Mängeln; Haftung
1. Bei Verträgen mit Verbrauchern finden die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen Anwendung.
2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist, haften wir uneingeschränkt nach dessen Vorschriften.
3. Wir haften auch im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, sofern wir eine solche bezüglich des gelieferten Gegenstands abgegeben haben. Treten Schäden ein, die zwar darauf beruhen, dass die von uns garantierte Beschaffenheit oder Haltbarkeit fehlt, und treten diese Schäden jedoch nicht unmittelbar an der von uns gelieferten Ware ein, so haften wir hierfür nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von unserer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie umfasst ist.
4. Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
5. Die sich ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen wurde und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.
6. Eine Gewährleistung oder Haftung erfolgt nicht, wenn gelieferte Gegenstände und Sachen durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt werden.
7. Wir übernehmen keine Gewähr für Fehlplanungen und fehlerhafte Maße des Kunden oder eines durch den Kunden beauftragten Dritten.
8. In anderen Fällen des Verzuges mit Ausnahme bei höherer Gewalt (siehe Punkt IV.) wird unsere Haftung für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf insgesamt 5 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
VIII. Leergut
Der Kunde hat uns Leergut (Eurokisten, Paletten, Eurohaken etc.) in gleicher Art, Menge und Güte zurückzugeben. Das Leergut ist dabei nach den hygienerechtlichen Vorschriften in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Ist der Kunde zur Rückgabe bei Anlieferung nicht in der Lage, so hat er unverzüglich und auf eigene Kosten das Leergutkonto auszugleichen. Gerät der Kunde mit der Rückgabe des Leerguts in Verzug, sind wir unbeschadet unserer gesetzlichen Ansprüche berechtigt, nach angemessener Nachfristsetzung die Rücknahme zu verweigern und von dem Kunden Schadensersatz in Geld zu verlangen.
XI. Verjährung
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – 1 Jahr. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen
X. Eigentumsvorbehalt
- Ist der Kunde Verbraucher, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen aus diesem Vertrag unser Eigentum.
- Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) das Eigentum an den verkauften Waren vor.
- Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, hat dieser die gelieferten Sachen pfleglich zu behandeln. Wir sind unverzüglich zu benachrichtigen, falls die gelieferten Gegenstände gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
- Sofern das Eigentum von uns an den Vorbehaltsgegenständen infolge Vermischung oder Verbindung mit anderen Sachen (§§ 947, 948 BGB) erlischt, so gehen die Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte des Kunden an den vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Verhältnis des Fakturaendbetrags der Vorbehaltsgegenstände zu der Summe der Fakturaendbeträge der anderen vermischten oder verbundenen Sachen auf uns über. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftrecht des Kunden an den Gegenständen an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
- Zeichnungen, Abbildungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und sonstige Beschreibungen, die durch uns erstellt worden sind, bleiben unser Eigentum und wir bleiben Inhaber der Nutzungs- und Verwertungsrechte. Sie dürfen Dritten nur in Verbindung mit unserer Zustimmung zur Kenntnis gegeben werden. Wir behalten uns darüber hinaus alle eigentumsrechtlichen und urheberrechtlichen Verwendungsrechte an allen Zeichnungen und Unternehmensunterlagen vor.
- Der unternehmerische Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsgegenstände tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Gegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von uns, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
XI. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Streitbeilegung
- Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist, vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand das für den Unternehmenssitz in 48683 Ahaus-Alstätte zuständige Gericht.
- Hinsichtlich aller Rechte und Pflichten aus dem mit uns abgeschlossenen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
XII. Exportkontrolle
Der Kunde verpflichtet sich, folgende Geschäfte in jedem Fall zu unterlassen:
– Geschäfte mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die auf einer Sanktionsliste nach EG-Verordnungen oder US-Exportvorschriften stehen, oder den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.
– Geschäfte mit Embargo-Staaten, die verboten sind.
– Geschäfte, für die die erforderliche Genehmigung nicht vorliegt.
– Der Kunde wird uns unverzüglich und unaufgefordert schriftlich Mitteilung geben, wenn er von einem Verstoß gegen vorstehende Pflichten oder von einem entsprechenden Verdacht Kenntnis erlangt.
Verletzt der Kunde die vorstehenden Verpflichtungen, so sind wir zum Rücktritt berechtigt. Die Geltendmachung etwaiger weiterer Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleibt unberührt.
Der Kunde wird uns alle für die Ausfuhrgenehmigung ggfls. notwendigen Informationen für den Genehmigungsprozess beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nach Aufforderung bereitstellen.
XIII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.